Ein Bewerb zur
A U S S C H R E I B U N G:
01.)
Veranstaltung:
Veranstalter: MSC GAMMA RACING
Fahrtleiter: Payrich Folkrad
Zeitnahme: Gamma Timing
Auswertung: Thierer Andreas
02.)
Strecke:
Die Strecke führt durch das westliche
und südliche Niederösterreich. Die Gesamtstrecke beträgt ca. 250 km mit insgesamt
8 Timing- sowie Lichtschrankenprüfungen.
Die Strecke führt über befestigte Straßen und wird mit einem Retrotrip
kilometriert.
Diese Veranstaltung ist auf Gleichmäßigkeit ausgelegt und auf einen Tag
anberaumt.
03.)
Start/Ziel:
Ziel: Samstag, 17.06.2017 ab 18:30 Uhr in
der Kartause Mauerbach.
Die Siegerehrung findet im Anschluss beim Klosterwirt der Kartause Mauerbach
statt
04.)
Teilnehmer:
Teilnehmen
können Alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz eines
gültigen Führerscheins sind. Fahrertausch zwischen Fahrer und Beifahrer ist
erlaubt, sofern der Beifahrer ebenfalls eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Die
Anzahl der Teilnehmer ist aus organisatorischen Gründen mit 50 Startern
begrenzt.
Der
Veranstalter behält sich die Auswahl der teilnehmenden Fahrzeuge vor und kann
Nennungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Die Fahrzeugabnahme entbindet den Fahrer nicht von
der Verantwortung bezüglich der vollen Betriebs- und Verkehrssicherheit seines
Fahrzeuges. Die Fahrer tragen die volle zivil- und strafrechtliche
Verantwortung für alle, von ihnen oder ihren Fahrzeugen verursachten und/oder
angerichteten Schäden. Des weiteren erkennen die Fahrer mit Abgabe ihrer
Nennung die Ausschreibungsbedingungen an, und unterwerfen sich diesen. Sie
verzichten durch Abgabe ihrer Nennung auf jedes Recht des Vorgehens oder
Rückgriffes gegen den Veranstalter, dessen Funktionäre oder irgendwelche andere
Personen, die mit der Veranstaltung in Verbindung stehen.. Die
Straßenverwaltungen übernehmen keine wie immer geartete Haftung für eine für
diese Veranstaltung geeignete Beschaffenheit der Fahrbahn.
Der/die Unterzeichnende erklärt hiermit ausdrücklich und unwiderruflich für
ihn/sie und sein/ihr Fahrzeug verursachten Personen Sach-, und Vermögensschäden
im Bereich der Wertungsstrecke oder deren Einrichtungen allein die zivil- und
strafrechtliche Haftung zu übernehmen. Sollten durch ein Schadenereignis von
dritten Personen gegenüber dem Veranstalter Schadensansprüche gestellt werden,
so sind diese vom Verursacher schaden- und klaglos zu halten. Ich nehme zur
Kenntnis dass während der Veranstaltung produzierte Foto-, Film- und
Videoaufnahmen für PR-Zwecke verwendet werden können und mir daraus keine wie
immer gearteten Ansprüche entstehen, auch wenn diese Veröffentlichung in keinem
unmittelbaren Zusammenhang mit der Veranstaltung steht.
05.)
Fahrzeuge:
Teilnahmeberechtigt
sind historische Automobile bis inkl. Baujahr 1984 (es gilt das Baujahr des
Fahrzeuges in der Fabrik, also
Fertigungsbaujahr),
bzw. Youngtimer Fahrzeuge bis Baujahr 1994. LKW, Militärfahrzeuge bzw.
Automobile in Tarnlackierung o.ä. sind nicht startberechtigt.
Die Fahrzeuge
werden in folgende Klassen eingeteilt:
Klasse 0 60
Jahre Steyr Puch 500
Klasse 1 bis 31.12.1961
Klasse 2 von
01.01.1962 bis 31.12.1971
Klasse 3 von
01.01.1972 bis 31.12.1976
Klasse 4 von 01.01.1977 bis 31.12.1984
Klasse 5 von 01.01.1985 bis 31.12.1996
Alle teilnehmenden Fahrzeuge müssen zum
Straßenverkehr zugelassen sein oder über ein zugelassenes Probekennzeichen
verfügen.
Der Fahrer hat die vorgeschriebenen,
amtlichen Fahrzeugpapiere mit sich zu führen. Ausländische Teilnehmer müssen
überdies einen Haftpflichtversicherungsnachweis mit sich führen (Grüne
Versicherungskarte). Lautstärke: max. 98 dB (A)
06.)
Abnahmen:
Die administrative Abnahme findet am
Samstag, 17.06.2017 beim „Klosterwirt“ der Kartause Mauerbach; 3001 Mauerbach, Kartäuserplatz
2, von 08:30 bis 10:00 Uhr statt.
Die technische Abnahme (Übereinstimmung mit der Nennung) findet im selben
Zeitraum auf dem Parkplatz statt.
Jeder
Teilnehmer hat für sein zeitgerechtes Erscheinen selbst Sorge zu tragen.
Bei der
administrativen Abnahme erhalten die Teilnehmer alle Veranstaltungsunterlagen
wie Wagenschilder bezw. Startnummern (müssen vor der technischen Abnahme links
und rechts an den Seitenscheiben angebracht sein).
07.)
Fahrerbesprechung:
Diese findet
am Samstag, 17.06.2017 um 10:30 Uhr beim Klosterwirt der Kartause statt. Die
Teilnahme von
zumindest einem Fahrer oder Beifahrer ist verpflichtend! Die Teilnehmer
erhalten in Startreihenfolge das Roadbook und eventuelle Durchführungsbestimmung.
08.)
Rallye-Zeit:
Rallye-Zeit
= Funkuhrzeit (DCF77) und gilt für die gesamte Veranstaltung. Gegen die
Zeitnahme gibt es keinen Protest.
09.)
Fahrzeiten:
Jeder
Teilnehmer erhält beim Start eine Startkarte, auf welcher seine Fahrzeit vorgegeben
ist. Die Sollzeit erfolgt absolut in Minuten.
Die
Durchschnittsgeschwindigkeit auf der Strecke, sowie auch auf den Wertungsprüfungen
beträgt max. 45 km/h.
Eine
Überschreitung der Durchschnittsgeschwindigkeit um mehr als 30% führt zum
Ausschluss.
10.)
Kontrollen:
Über die
gesamte Fahrdistanz sind Kontrollen eingebaut. Es sind Zeitkontrollen (ZK) und
Passierkontrollen (PK) vorgesehen, diese können auch geheim sein.
11.)
Wettbewerbsbestimmungen:
Mit Abgabe
der Nennung akzeptieren die Teilnehmer die Bestimmungen dieser Veranstaltung,
sowie alle veröffentlichten Durchführungsbestimmungen und Anweisungen der
Funktionäre während der gesamten Veranstaltung.
Es sind
ausschliesslich rein mechanische, elektromechanische oder elektronische
Wegstreckenzähler erlaubt.
Zugelassen
sind analoge und elektronische Uhren, sowie Count-Down Uhren. (z.B. Mistral,
Hanhart ect.)
Verboten
ist die Verwendung von elektronischen Hilfsmitteln wie z.B. Smartphones und
Tablets mit Rallye-Apps, Notebooks, Rallye-Computer mit Schnittfunktion (wie
z.B. Digitech, Monit, Brantz, ATB, u.ä.) und Fahrradcomputer/-tachometer mit
elektronischer Anzeige".
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
sowohl das Verwenden als auch das Mitführen im Fahrzeug untersagt ist! (Siehe
verbotene Geräte auf www.wienerwaldclassic.at
)
Die Referenzstrecke befindet sich im
Downloadbereich der Homepage.
Schnitte und Längen der Wertungsprüfungen werden mit der
Durchführungsbestimmung bekannt gegeben.
Zur Überprüfung der Einhaltung der
Wettbewerbsbedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, diese mit
Kameras im Innenraum der Fahrzeuge oder durch Außenaufnahmen zu überprüfen.
Gegen die
Kilometrierung und Zeitnahme ist kein Einspruch möglich.
Die Veranstaltung findet bei jeder
Witterung statt.
12.)
Nennungen:
Die Nennung zur ‚Wienerwald Classic 2017’
kann mittels beiliegendem Nennformular auf dem Postweg Email, ONLINE oder per
Fax an die Fahrtleitung der Veranstaltung erfolgen:
MSC GAMMA
RACING, 1180 Wien, Hofstattgasse 6/7
Telefon: 0664/124
57 03 ; Fax: 0043 / 1 / 494 83 79, Mail: wienerwaldclassic@gmail.com
Eine Online-Nennung
unter www.wienerwaldclassic.at ist möglich
Nennschluss ist der 11.06.2017 24:00 Uhr, das Nenngeld beträgt: € 160,00 pro Fahrzeug mit 2
Personen (jede weitere Person € 20,00), das Nenngeld für die Klasse „0“ beträgt
€ 60 pro Fahrzeug mit 2 Personen. Teamnennungen (€ 12,00) von mindestens 3
Mannschaft pro Team können bis Nennschluss abgegeben werden.
Bis zum Nennschluss müssen Nennung und Nenngeld bei einer der obigen
Adressen eingelangt sein. Den Betrag
des Nenngeldes bitte auf folgendes Konto zu überweisen:
MSC Gamma Racing,
IBAN: AT652011131032515735 BIC Code: GIBAATWWXXX
Der Veranstalter behält sich das Recht
vor, die Anzahl der Nennungen zu limitieren bzw. Nennungen ohne Angabe von
Gründen zurückzuweisen. Das Nenngeld ist gleich Reuegeld und wird nur bei
Absage der Veranstaltung oder Zurückweisung der Nennung refundiert.
Leistungen
des Veranstalters:
1 Wagenschild, Startnummern
Roadbook
Pokale für
die ersten drei Platzierungen der Gesamtwertung (Fahrer und Beifahrer)
Pokale für
die ersten drei Platzierungen der Klasse „0“
Pokale für die ersten drei Platzierungen der Teamnennungen (bei mindestens fünf
Teamnennungen)
Pokale für
das beste Damenteam
Medaillen für die Klassensieger bis 3.
Platz
Frühstück und
Abendessen für jeden Teilnehmer (Getränke sind selbst zu bezahlen)
13.)
Fahrvorschriften:
Während
der Veranstaltung ist die StVO genauestens einzuhalten. Speziell in Ortschaften
und Hofdurchfahrten denken Sie bitte an die dort lebenden Anrainer und
vermeiden Sie unnötigen Lärm. Eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sollte nicht
überschritten werden. Bei
Hofdurchfahrten bitte nur maximal 30 km/h.
Der
Veranstalter behält sich das Recht vor, Fahrer, welche diese Bedingungen nicht
einhalten, bzw. die Geschwindigkeiten um mehr als 30% überschreiten, aus der
Wertung zu nehmen.
14.)
Wertung:
Die Punkte
aus Abweichungen zur vorgegebenen Fahrzeit auf den einzelnen Etappen und die
erreichten Punkte bei den Wertungsprüfungen werden addiert und ergeben eine
Gesamtsumme pro Teilnehmer. Auf den Wertungsprüfungen wird in 100tel Sekunden
gemessen.
Die Punkte
werden wie folgt errechnet:
Abweichung zur Etappensollzeit pro
angefangener Minute
zu früh 60 Punkte
zu spät 10 Punkt
Abweichung
zur Sollzeit bei den Wertungsprüfungen
pro Sekunde 1 Punkt
pro 10tel Sekunde 1/10 Punkt
bzw. pro 100stel Sekunde 1/100 Punkt
Maximal-Punkteanzahl pro Wertungsprüfung 300
Punkte
Auslassen einer Passier- bzw. geheimen
Passierkontrolle 100 Punkte
Anfahren einer Kontrollstelle aus der
verkehrten Richtung 100
Punkte
Anhalten vor dem Lichtschranken 100
Punkte
Auslassen eines Messpunktes auf der Wertungsprüfung 150 Punkte
Auslassen einer Zeitkontrolle / kein
Kontrolleintrag (ZK, GZK) 150
Punkte
Auslassen mehrerer Zeitkontrollen oder
Passierkontrollen Ausschluss
Verlust der Zeitkarte Ausschluss
grobe Verstöße gegen die StVO Ausschluss
Verstoß gegen das
Navi - und Schnittcomputerverbot 300
Punkte
Der Teilnehmer mit
der niedrigsten Gesamtpunkteanzahl, ist der Sieger. Die Klassenwertungen sind
Auszüge aus der Gesamtwertung. Die drei punktebesten Mannschaften eines Teams
werden gewertet
15.)
Allgemeines:
Der
Veranstalter lehnt jede Verantwortung für Personen- und Sachschäden, die
während der Veranstaltung entstehen, ab. Jeder Fahrer hat die von ihm bzw.
seinem Fahrzeug verursachten Personen- und Sachschäden selbst zu tragen. Der
Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Veranstaltung zu verschieben oder
abzusagen. Im Falle einer Absage wird das Nenngeld komplett rückerstattet. Im
Falle einer Verschiebung werden 30 % des Nenngeldes einbehalten, wenn der
Teilnehmer zum neuen Termin nicht startet. Nenngeld = Reuegeld.
Zimmerreservierungen
unter www.mauerbach.gv.at
Wien,
im März 2017, Folkrad Payrich, Fahrtleiter